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Stärkung des Ehrenamts

Konzept zur Stärkung des Ehrenamts in der Freiwilligen Feuerwehr Dettenhausen

Gemeinderatsbeschluss sorgt bundes- und landesweit für Gesprächsstoff

Selten hat ein Gemeinderatsbeschluss eine so große Resonanz ausgelöst, wie die Entscheidung des Gemeinderats in seiner Sitzung am 21.10.2008, einem Konzept zur Stärkung des Ehrenamts in der Freiwilligen Feuerwehr Dettenhausen zuzustimmen. Örtliche und überörtliche Tageszeitungen, der Rundfunk und das Fernsehen interessierten sich für dieses Thema, das es bisher in dieser Form auf Landes- und wohl auch auf Bundesebene noch nicht gibt.

In zwei nichtöffentlichen Vorberatungen hat man sich mit diesem Thema ausführlich auseinandergesetzt. In diesen Sitzungen war auch jeweils Feuerwehrkommandant Walter Pfeiffer anwesend. Der Beschluss des Gemeinderats, ab 01.01.2009 die Konzeption zur Stärkung des Ehrenamts in der Freiwilligen Feuerwehr umzusetzen, erfolgte einstimmig. Aufgrund dieses Beschlusse wird die Gemeindeverwaltung noch sogenannte Richtlinien festlegen, die dann zusammen mit dem Feuerwehrausschuss abgestimmt werden.

Im Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 wurden aufgrund des erfolgten Ratsbeschlusses beim Haushaltsabschnitt der Feuerwehr insgesamt 12.000,00 € als Sachaufwand für besondere Zwecke, u.a. für die Stärkung des Ehrenamts veranschlagt. Dieser Betrag dient dazu, die Zuwendungen an die berechtigten Feuerwehrangehörigen intern zu verrechnen. Eine Schmälerung des Steueraufkommens z.B. bei der Grundsteuer oder bei den Elternbeiträgen im Kindergarten tritt somit nicht ein. Die Beträge werden jeweils nach dem Bruttogrundsatz innerhalb des Haushalts dokumentiert.

Was hat den Gemeinderat zu dieser Entscheidung bewegt ? Die Antwort ergibt sich aus der Vorbemerkung, wo es heißt: „Das Konzept beruht auf den Erkenntnissen der verschiedenen Studien zum Thema Ehrenamt in der Feuerwehr. Der Gemeinderat, die Gemeindeverwaltung und die Feuerwehr legen Wert darauf, dass es sich nicht nur um eine Bündelung einzelner Maßnahmen und Vergünstigungen handelt, sondern um ein in sich geschlossenes Konzept mit den Ziel, die Ausübung des Ehrenamts gezielt zu fördern und Anreize zu schaffen, dieses Amt anzutreten und längerfristig auszuüben. Die Bereitschaft, Verantwortung und Führungsaufgaben zu übernehmen, wird dabei ebenso erhöht, wie die Bereitschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr zu bleiben und langjährigen Dienst zu tun“.

Damit soll die Wertschätzung gegenüber den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zum Ausdruck kommen. Hierzu gehören u.a. die Schaffung von Anreizen und Vergünstigungen für alle Altersstufen in der Wehr (Amtsblattbezug, Freibadeintritt, Besuch eines Fitnessstudios), Vergünstigungen für junge Familien, deren Kinder unsere Kindertageseinrichtungen besuchen, Jubiläumsgaben für langjährigen Feuerwehrdienst, Ehrungen durch die Gemeinde ab dem zehnten Dienstjahr und regelmäßige Aufenthalte im Feuerwehrheim Titisee mit Partner/in.

Der berechnete Aufwand beläuft sich auf ca. 25,00 € im Monat pro Feuerwehrangehörigen. Daraus resultiert dann der über den Haushalts zu finanzierende Jahresbetrag in Höhe von 12.000,00 €.

Zwischenzeitlich hat sich auch der Landesfeuerwehrverband uneingeschränkt hinter dieses Konzept gestellt. Aus der ganzen Bundesrepublik interessiert man sich für die Beweggründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Tübingen hat angekündigt, im Rahmen der Kommunalaufsicht den Beschluss des Gemeinderats zu überprüfen.

Zwei örtliche Firmen, die Firma Ritter Solar/RNO Kesselfabrik GmbH und die Firma Graessner GmbH & Co KG haben spontan ihre finanzielle Unterstützung durch die Übernahme von Patenschaften zugesagt. Wir werden auch noch mit weiteren Dettenhäuser Gewerbebetrieben in dieser Richtung Gespräche führen und dadurch das gute Miteinander zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Dettenhausen und den örtlichen Betrieben weiter fördern. Die Feuerwehr wird in diesem Zusammenhang auch Beratungen und Hilfestellungen beim betrieblichen Brandschutz anbieten.

Nach § 3 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst auszurüsten und zu unterhalten. Es handelt sich hier um eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Wir sind der Meinung, dass wir mit dem beschlossenen Konzept und einer vom Feuerwehrausschuss angeregten veränderten Struktur innerhalb der Wehr eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen haben.

Quelle: Bericht vom 05.11.08 im Amtsblatt von Dettenhausen

 

Letzter Einsatz

Mit dem Alarmistichwort „Gebäudebrand“ wurde die Gesamtfeuerwehr Dunningen am Spätnachmittag des Muttertags nach Lackendorf gerufen. Außer dem wurde ein Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr Rottweil mitalarmiert. Den anrückenden Kräften wies von weitem eine dunkle Rauchsäule den Weg zur Einsatzstelle am Ortsausgang von Lackendorf in Richtung Stetten. Eine Scheune mit landwirtschaftlichen Geräten und Futtermittelvorräten stand bei unserem Eintreffen in Vollbrand.
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